Notizzettel
Seite 1 von 1
Notizzettel
Privater Notizzettel für den neuen Völkerbund:
- Wahlsystem VU (eine Stimme, zwei Wochen)
- Resolutionsrat (Drei-Mann-Spitze)
- Nebenorgane (reiner RP-Natur, Beispiel siehe VN)
- Kriegs- und Zivilresolutionen
- Resolutionen: Automatischer Ablauf (Kriegsresolutionen)
- Resolutionen: Händische Bewertung alle zwei Wochen (Rat, Gültigkeitsbewertung)
- Resolutionen: Einmal inaktiv, bleibt sie inaktiv (Sonderfall(?))
- Kriegsrecht VU: Rein diplomatische (RP) Konsequenzen
- Kriegs- & Zivilres: Genaue Definition
- VU als zukünftiger reiner Militärapparat(?)
- Ein kühles Bier
Und das alles in maximal 30 Zeilen. HAHAAA!
- Wahlsystem VU (eine Stimme, zwei Wochen)
- Resolutionsrat (Drei-Mann-Spitze)
- Nebenorgane (reiner RP-Natur, Beispiel siehe VN)
- Kriegs- und Zivilresolutionen
- Resolutionen: Automatischer Ablauf (Kriegsresolutionen)
- Resolutionen: Händische Bewertung alle zwei Wochen (Rat, Gültigkeitsbewertung)
- Resolutionen: Einmal inaktiv, bleibt sie inaktiv (Sonderfall(?))
- Kriegsrecht VU: Rein diplomatische (RP) Konsequenzen
- Kriegs- & Zivilres: Genaue Definition
- VU als zukünftiger reiner Militärapparat(?)
- Ein kühles Bier
Und das alles in maximal 30 Zeilen. HAHAAA!
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Re: Notizzettel
Verfassung des neuen Völkerbundes
Diese Kurzfassung der Funktionsweiße des Völkerbundes dient nur als Einführung. Um einen detaillierten Einblick in alle Facetten des VB zu erhalten, wurde eine ausführliche Beschreibung verfasst. Diese findet sich hier: ___
Dieses externe Forum wird ausschliesslich zur Archivierung verwendet, ist in seiner Funktion also eine "Bibliothek", die ohne Anmeldung verwendet werden kann.
1. Jeder Spielergeführte Staat kann dem Völkerbund angehören. Eine Liste der Mitgliedsstaaten wird in der "Bibliothek" geführt.
2. Alle zwei Wochen (Sonntags) wird ein Aufsichtsrat gewählt, der aus 3 Vertretern aus unterschiedlichen Ländern besteht. Dieser Rat überprüft die Sinnhaftigkeit von eingereichten Resolutionen, stellt sie zur Wahl (24 Std), wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht diese. Außerdem überprüft er Resolution regelmäßig auf Gültigkeit.
3. Alle Mitglieder dürfen an den Neuwahlen, sowie an allen Resolutionen teilnehmen. Dabei besitzt jeder Staat eine (1) Stimme, sowie einen nicht näher benannten Vertreter, der gewählt werden kann. Die Stimmabgabe erfolgt dabei als Depesche.
4. Resolutionen unterscheiden sich in das Kriegs- und Zivilrecht. Unter das Kriegsrecht fallen zB Annektierungen, Überschreibungen, Armeeangriffe, sämtliche Kriegshandlungen oder Dinge die den Einsatz eines Militärs beinhalten. Solche Kriegsresolutionen laufen automatisch nach zwei (2) Wochen ab. Unter das Zivilrecht fallen folglich sämtliche zivilen Angelegenheiten. Zivile Resolutionen werden alle zwei (2) Wochen auf Gültigkeit überprüft und ggf als inaktiv vermerkt. Die Einschätzung einer Resolution unterliegt gänzlich dem Aufsichtsrat. Desweiteren sind Resolutionen nicht verbindlich, dienen also nur der Meinungserhebung.
5. Es gibt mehrere Nebenorgane des Völkerbunds, welche aber nicht weiter aktiv sind. Es handelt sich dabei zB um den "Welthungerrat". Für solche Nebenorgane kann jeder Artikel schreiben und an den Aufsichtsrat senden, dieser überprüft den Inhalt (angemessener Schreibstil, zum Thema gehöriger Inhalt, Rechtschreibfehler) und veröffentlicht ihn dann. Es kann neben diesem RP auch "aktive" Maßnahmen geben, zB eine Welthungerkonferenz, auf der Maßnahmen zur Senkung des Getreidepreises besprochen werden. Eine Übersicht über die bisherigen Nebenorgane findet sich in der Bibliothek.
Diese Kurzfassung der Funktionsweiße des Völkerbundes dient nur als Einführung. Um einen detaillierten Einblick in alle Facetten des VB zu erhalten, wurde eine ausführliche Beschreibung verfasst. Diese findet sich hier: ___
Dieses externe Forum wird ausschliesslich zur Archivierung verwendet, ist in seiner Funktion also eine "Bibliothek", die ohne Anmeldung verwendet werden kann.
1. Jeder Spielergeführte Staat kann dem Völkerbund angehören. Eine Liste der Mitgliedsstaaten wird in der "Bibliothek" geführt.
2. Alle zwei Wochen (Sonntags) wird ein Aufsichtsrat gewählt, der aus 3 Vertretern aus unterschiedlichen Ländern besteht. Dieser Rat überprüft die Sinnhaftigkeit von eingereichten Resolutionen, stellt sie zur Wahl (24 Std), wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht diese. Außerdem überprüft er Resolution regelmäßig auf Gültigkeit.
3. Alle Mitglieder dürfen an den Neuwahlen, sowie an allen Resolutionen teilnehmen. Dabei besitzt jeder Staat eine (1) Stimme, sowie einen nicht näher benannten Vertreter, der gewählt werden kann. Die Stimmabgabe erfolgt dabei als Depesche.
4. Resolutionen unterscheiden sich in das Kriegs- und Zivilrecht. Unter das Kriegsrecht fallen zB Annektierungen, Überschreibungen, Armeeangriffe, sämtliche Kriegshandlungen oder Dinge die den Einsatz eines Militärs beinhalten. Solche Kriegsresolutionen laufen automatisch nach zwei (2) Wochen ab. Unter das Zivilrecht fallen folglich sämtliche zivilen Angelegenheiten. Zivile Resolutionen werden alle zwei (2) Wochen auf Gültigkeit überprüft und ggf als inaktiv vermerkt. Die Einschätzung einer Resolution unterliegt gänzlich dem Aufsichtsrat. Desweiteren sind Resolutionen nicht verbindlich, dienen also nur der Meinungserhebung.
5. Es gibt mehrere Nebenorgane des Völkerbunds, welche aber nicht weiter aktiv sind. Es handelt sich dabei zB um den "Welthungerrat". Für solche Nebenorgane kann jeder Artikel schreiben und an den Aufsichtsrat senden, dieser überprüft den Inhalt (angemessener Schreibstil, zum Thema gehöriger Inhalt, Rechtschreibfehler) und veröffentlicht ihn dann. Es kann neben diesem RP auch "aktive" Maßnahmen geben, zB eine Welthungerkonferenz, auf der Maßnahmen zur Senkung des Getreidepreises besprochen werden. Eine Übersicht über die bisherigen Nebenorgane findet sich in der Bibliothek.
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|