Resolutionen
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Resolutionen
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Zivile Resolutionen sind grün markiert.
Kriegsresolutionen sind rot markiert.
Inaktive Resolutionen werden blau markiert und mit einer Zahl (Anzahl Inaktivmeldung) versehen.
Resolution 001: Algerien Krieg
Resolution 002: Frankreich/Österreich Friedensschluss
Resolution 003: Verwaltungshoheit Algerien
Resolution 004: Ansprüche/Frankreich
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Resolution 001: Algerien Krieg
Resolution 002: Frankreich/Österreich Friedensschluss
Resolution 003: Verwaltungshoheit Algerien
Resolution 004: Ansprüche/Frankreich
Zuletzt von Seidenz am So Okt 09, 2011 7:05 pm bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Resolution 001
Abstimmung: Tag 11, 18 Uhr - Tag 12, 18 Uhr
Einstufung: Kriegsrecht
Gültigkeit: Tag 12 - Tag 26
Angenommen: JA
Resolution 001
Begründung:
Ostalgerien erklärte Westalgerien mit fadenscheinigen Behauptungen und Begründungen den Krieg. Diese Begründungen sind relativ kurz gehalten und rechtfertigen in keinster Weise einen Krieg gegen Westalgerien. Ziel Ostalgeriens ist es die vollständige Eingliederung Westalgeriens in einen großen algerischen Nationalstaat, was durch Ostalgerien mehrfach angekündigt wurde. Allerdings hat dies zur Folge, dass Ostalgerien vollständig ausgelöscht wird, was zu verhindern gilt.
Mit der folgenden Resolution wollen wir eine Verurteilung Ostalgeriens und einen dauerhaften Frieden in Algerien erreichen.
Forderung:
1) Ostalgerien schließt mit sofortiger Wirkung Frieden mit Westalgerien.
2) Alle eroberten Provinzen werden an Westalgerien zurückgegeben.
3) Es werden unabhängige Beobachter in Ostalgerien postiert.
Abstimmungsmöglichkeiten:
Ja/Nein/Enthaltung
------------------------------------------------------------------------------
Ergebnis:
JA:
- Großbritannien
- Schweden
- SUSA
- Litauen
- Kaukasus
- Nord Russland
- Arabien
- Deutschland
- Russland
NEIN:
- Rumänien
- West Libyen
ENTHALTUNG:
- Nord Kanada
- Ukraine
Einstufung: Kriegsrecht
Gültigkeit: Tag 12 - Tag 26
Angenommen: JA
Resolution 001
Begründung:
Ostalgerien erklärte Westalgerien mit fadenscheinigen Behauptungen und Begründungen den Krieg. Diese Begründungen sind relativ kurz gehalten und rechtfertigen in keinster Weise einen Krieg gegen Westalgerien. Ziel Ostalgeriens ist es die vollständige Eingliederung Westalgeriens in einen großen algerischen Nationalstaat, was durch Ostalgerien mehrfach angekündigt wurde. Allerdings hat dies zur Folge, dass Ostalgerien vollständig ausgelöscht wird, was zu verhindern gilt.
Mit der folgenden Resolution wollen wir eine Verurteilung Ostalgeriens und einen dauerhaften Frieden in Algerien erreichen.
Forderung:
1) Ostalgerien schließt mit sofortiger Wirkung Frieden mit Westalgerien.
2) Alle eroberten Provinzen werden an Westalgerien zurückgegeben.
3) Es werden unabhängige Beobachter in Ostalgerien postiert.
Abstimmungsmöglichkeiten:
Ja/Nein/Enthaltung
------------------------------------------------------------------------------
Ergebnis:
JA:
- Großbritannien
- Schweden
- SUSA
- Litauen
- Kaukasus
- Nord Russland
- Arabien
- Deutschland
- Russland
NEIN:
- Rumänien
- West Libyen
ENTHALTUNG:
- Nord Kanada
- Ukraine
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Resolution 002
Abstimmung: Tag 14, 18 Uhr - Tag 15, 19 Uhr
Einstufung: Kriegsrecht
Gültigkeit: Tag 15 - Tag 15
Angenommen: JA
Die Herrscher Frankreichs und Österreichs benehmen sich in der Öffentlichkeit leider nicht sonderlich gut und übertragen ihren persönlichen Hass auf den jeweils anderen auf öffentlichen Kanälen. Dadurch wird deutlich, das mit einem beidseitigem Friedensschluss nicht so schnell zu rechnen ist, da sich zudem beide Seiten weigern überhaupt ein Angebot eines solchen zu unterbreiten. Dieser Stolz ist einerseits löblich, andererseits führt dies unweigerlich zu Spannungen auf dem gesamten europäischen Kontinent. Dem muss daher Einhalt geboten werden.
Resolution 002
Die Kriegsbeteiligten Länder Frankreich und Österreich-Ungarn, samt möglicher Verbündeter, schliessen miteinander Frieden. Lehnen sie dies ab, darf dieser mit Waffengewalt erzwungen werden, um Stabilität Europas auf lange Sicht nicht zu gefährden. Dabei ist zu beachten, dass die Unabhängigkeit der beiden Staaten erhalten bleibt.
Abstimmungsmöglichkeiten: Ja/Nein/Enthaltung
------------------------------------------------------------------------------
Ergebnis:
JA:
- Großbritannien
- SUSA
- West Libyen
- Schweden
- Kaukasus
- Russland
- Rumänien
- Nord Kanada
- Litauen
NEIN:
x
Einstufung: Kriegsrecht
Gültigkeit: Tag 15 - Tag 15
Angenommen: JA
Die Herrscher Frankreichs und Österreichs benehmen sich in der Öffentlichkeit leider nicht sonderlich gut und übertragen ihren persönlichen Hass auf den jeweils anderen auf öffentlichen Kanälen. Dadurch wird deutlich, das mit einem beidseitigem Friedensschluss nicht so schnell zu rechnen ist, da sich zudem beide Seiten weigern überhaupt ein Angebot eines solchen zu unterbreiten. Dieser Stolz ist einerseits löblich, andererseits führt dies unweigerlich zu Spannungen auf dem gesamten europäischen Kontinent. Dem muss daher Einhalt geboten werden.
Resolution 002
Die Kriegsbeteiligten Länder Frankreich und Österreich-Ungarn, samt möglicher Verbündeter, schliessen miteinander Frieden. Lehnen sie dies ab, darf dieser mit Waffengewalt erzwungen werden, um Stabilität Europas auf lange Sicht nicht zu gefährden. Dabei ist zu beachten, dass die Unabhängigkeit der beiden Staaten erhalten bleibt.
Abstimmungsmöglichkeiten: Ja/Nein/Enthaltung
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Ergebnis:
JA:
- Großbritannien
- SUSA
- West Libyen
- Schweden
- Kaukasus
- Russland
- Rumänien
- Nord Kanada
- Litauen
NEIN:
x
Zuletzt von Seidenz am Sa Okt 08, 2011 10:18 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Resolution 003
Abstimmung: Tag 17, 12 Uhr - Tag 18, 13 Uhr
Einstufung: Zivilrecht
Gültigkeit: Tag 18 - unbegrenzt
Angenommen: JA
Der internationale Einsatz gegen Ost Algerien ist beendet, alle Provinzen wurden erfolgreich befreit und befinden sich nun unter Verwaltung provisorischer Regierungen, die durch die jeweiligen Verwaltungsstaaten eingesetzt wurden. Nun wird es notwendig die zukünftigen verbindlichen Grenzen zu bestimmen und von der Völkergemeinschaft absegnen zu lassen. Teilnehmende Länder an der Friedensmission haben bereits großteils ihr Einverständnis zu dieser vorgeschlagenen Aufteilung gegeben.
Resolution 003
Algerien wird künftig unter gesamtheitlicher Verwaltungshoheit der alliierten Streitkräfte aufgehen. Diese Staaten übernehmen in den ihnen zugesprochenen Provinzen die Staatsgewalt und Gesetzgebung.
§1. Die Grenzziehung ist wie folgt:
Schweden: Bone, Constantine und Bejaia
Libyen: Oued
Deutsches Reich: Touggourt, Ghardaia und Algier
SUSA: Bechar, El Eglab Massif und Abadla
Litauen: Zaouatanlaz und Golea
Arabia: Djanet und Illizi
Großbritannien: Timimoun, In Salah, Adrar und Reggane
§2. Zur Übergabe bleiben 7 Tage Zeit
§3. Die Provinzen werden ohne Gegenleistung übergeben
Antwortmöglichkeiten: Ja/Nein/Enthaltung
------------------------------------------------------------------------------
Ergebnis:
JA:
- Litauen
- Schweden
- Großbritannien
- Deutsches Reich
- Rumänien
- SUSA
Einstufung: Zivilrecht
Gültigkeit: Tag 18 - unbegrenzt
Angenommen: JA
Der internationale Einsatz gegen Ost Algerien ist beendet, alle Provinzen wurden erfolgreich befreit und befinden sich nun unter Verwaltung provisorischer Regierungen, die durch die jeweiligen Verwaltungsstaaten eingesetzt wurden. Nun wird es notwendig die zukünftigen verbindlichen Grenzen zu bestimmen und von der Völkergemeinschaft absegnen zu lassen. Teilnehmende Länder an der Friedensmission haben bereits großteils ihr Einverständnis zu dieser vorgeschlagenen Aufteilung gegeben.
Resolution 003
Algerien wird künftig unter gesamtheitlicher Verwaltungshoheit der alliierten Streitkräfte aufgehen. Diese Staaten übernehmen in den ihnen zugesprochenen Provinzen die Staatsgewalt und Gesetzgebung.
§1. Die Grenzziehung ist wie folgt:
Schweden: Bone, Constantine und Bejaia
Libyen: Oued
Deutsches Reich: Touggourt, Ghardaia und Algier
SUSA: Bechar, El Eglab Massif und Abadla
Litauen: Zaouatanlaz und Golea
Arabia: Djanet und Illizi
Großbritannien: Timimoun, In Salah, Adrar und Reggane
§2. Zur Übergabe bleiben 7 Tage Zeit
§3. Die Provinzen werden ohne Gegenleistung übergeben
Antwortmöglichkeiten: Ja/Nein/Enthaltung
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Ergebnis:
JA:
- Litauen
- Schweden
- Großbritannien
- Deutsches Reich
- Rumänien
- SUSA
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Resolution 004
Abstimmung: Tag 18, 21 Uhr - Tag 19, 20 Uhr
Einstufung: Zivilrecht (Erster Teil), Kriegsrecht (Letzter Abschnitt)
Gültigkeit: Tag 19 - unbegrenzt / Tag 19 - Tag 33
Angenommen: Ausstehend!
Resolution 004
Frankreich, das während der gesamten Algerienkrise hinter Ost-Algerien stand, besitzt keinerlei Ansprüche auf die Provinzen Adrar und Timimoun, da es den Despoten (Sultan von Ost-Algerien)
a) wirtschaftlich unterstützt hat
b) militärisch unterstützt hat und Europa damit in einen großen Krieg gestürzt hat, was der Angriff auf Strassburg zum Asdruck bringt.
c) Asyl gewährt hat.
Deshalb stellen wir folgende Bedingungen an Frankreich auf.
I. Frankreich verzichtet auf seine Ansprüche in Algerien.
II. Frankreich schließt bedingungslosen Frieden mit der europäischen Gemeinschaft.
III. Frankreich ist es für die nächsten 7 Tage untersagt, Krieg gegen eine andere Nation zu führen.
Sollte Frankreich diesen Bedingungen nicht zustimmen, so ist es der internationalen Gemeinschaft erlaubt, eine Kampftruppe beliebiger Größe aufzustellen, um Frankreich unter Druck zu setzen und ggf. auch militärisch zu intervenieren. Allerdings sollen mindestens drei Provinzen Frankreichs erhalten bleiben. Paris allerdings wird demnach unter internationale Verwaltung gestellt und der französische Kaiser muss zugunsten eines demokratischen Nachfolgers abdanken.
Abstimmungsmöglichkeit: Ja/Nein/Enthaltung
------------------------------------------------------------------------------
Ergebnis:
Ausstehend!
Einstufung: Zivilrecht (Erster Teil), Kriegsrecht (Letzter Abschnitt)
Gültigkeit: Tag 19 - unbegrenzt / Tag 19 - Tag 33
Angenommen: Ausstehend!
Resolution 004
Frankreich, das während der gesamten Algerienkrise hinter Ost-Algerien stand, besitzt keinerlei Ansprüche auf die Provinzen Adrar und Timimoun, da es den Despoten (Sultan von Ost-Algerien)
a) wirtschaftlich unterstützt hat
b) militärisch unterstützt hat und Europa damit in einen großen Krieg gestürzt hat, was der Angriff auf Strassburg zum Asdruck bringt.
c) Asyl gewährt hat.
Deshalb stellen wir folgende Bedingungen an Frankreich auf.
I. Frankreich verzichtet auf seine Ansprüche in Algerien.
II. Frankreich schließt bedingungslosen Frieden mit der europäischen Gemeinschaft.
III. Frankreich ist es für die nächsten 7 Tage untersagt, Krieg gegen eine andere Nation zu führen.
Sollte Frankreich diesen Bedingungen nicht zustimmen, so ist es der internationalen Gemeinschaft erlaubt, eine Kampftruppe beliebiger Größe aufzustellen, um Frankreich unter Druck zu setzen und ggf. auch militärisch zu intervenieren. Allerdings sollen mindestens drei Provinzen Frankreichs erhalten bleiben. Paris allerdings wird demnach unter internationale Verwaltung gestellt und der französische Kaiser muss zugunsten eines demokratischen Nachfolgers abdanken.
Abstimmungsmöglichkeit: Ja/Nein/Enthaltung
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Ergebnis:
Ausstehend!
Seidenz- Anzahl der Beiträge : 89
Anmeldedatum : 04.07.11
Seite 1 von 1
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