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Verfassung Völkerbund

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Beitrag  Seidenz Di Jul 05, 2011 9:17 pm

UNVOLLSTÄNDIG

Der Völkerbund versteht sich als demokratische Organisation, die in erster Linie für den Frieden, die Gerechtigkeit und für die gleichen Rechte aller Staaten einstehen soll. Dabei werden ihm in Form von generell gültigen Regelungen Sondermachten zuteil, die ihm die Durchführung und Durchsetzung des Willens der Mitglieder ermöglichen sollen. Im folgenden sind alle Möglichkeiten und Bestimmungen aufgeführt.

1. Wahlen und Ämter
1.1: Wahlsystem
Bei allen Abstimmungen (Neuwahlen,Misstrauensvotum,Resolutionen) dürfen Mitglieder ihre Stimme abgeben. Jedes Land hat dabei soviele Stimmen, wie es DE-Punkte besitzt (Index der Macht). Diese Stimmen entfallen komplett, können also nicht (bei mehreren Abstimmungsmöglichkeiten) aufgeteilt werden. Gewertet wird immer die Stimmanzahl des Tages, an dem die Abstimmung endet.

1.2: Wahl des Vorsitzenden/Vize/Protokollant
Jeden Sonntag finden Neuwahlen statt. Jedes Mitglied stellt automatisch einen Vertreter, der gewählt werden kann. Kandidaturen werden dabei bevorzugt zur Wahlankündigung genannt - entsprechende Personen sollten bevorzugt gewählt werden. In zwei gleichzeitig stattfindenden Abstimmungen wird per Erststimme der Vorsitzende ermittelt, per Zweitstimme der Vize. Der jeweilige Sieger wird durch eine einfache Mehrheit bestimmt. Sollte ein Kandidat neben den meisten Erststimmen auch die meisten Zweitstimmen auf sich vereinen, wird der Kandidat mit den zweitmeisten Zweitstimmen Vize. In einer gesonderten Abstimmung wird außerdem bestimmt, wer Protokollant wird.

1.3: Misstrauensvotum
Stellt ein Land einen Misstrauensantrag gegen den aktuellen Vorsitzenden, beginnt sofort eine Abstimmung darüber. Hier ist zu beachten, dass unabhängig davon wann die Abstimmung startet, nur die an diesem Tag abgegeben Stimmen gezählt werden. Damit das Votum erfolgreich ist, müssen 1/3 aller möglichen Stimmen (Gesamtzahl der Punkte aller regierungsfähigen(besetzten) Länder, ohne KI) erreicht werden. Ist das Misstrauensvotum erfolgreich, wird der antragsstellende Vertreter des jeweiligen Landes neuer Vorsitzender. Über den Vize kann gesondert abgestimmt werden, wenn der neue Vorsitzende dies wünscht.

1.4: Resolutionen
Resolutionen werden ausschliesslich durch den Vorsitzenden oder nach interner Absprache vom Vize zur Wahl gestellt. Dabei ist darauf zu achten, das der Inhalt der Resolution sachlich und neutral ist. Resolutionen laufen unabhängig vom Abstimmungsbeginn immer exakt 24 Stunden. Stimmabgaben nach Ablauf dieser Zeitspanne sind ungültig. Die Entscheidung fällt nach einfacher Mehrheit. Gültigkeit erlangt das Ergebnis mit dem Beginn des Nächsten Tages. (Beispiel: Abstimmungsbeginn Tag 1 um 18 Uhr; Abstimmungsende Tag 2 um 18 Uhr; Gültigkeit Tag 3 um 0 Uhr.)

1.5: Ämter
1.5.1: Der Vorsitzende: Er repräsentiert den Völkerbund und hat gegenüber dem Vize das letzte Wort, außer er benötigt die Zustimmung bei den in der Verfassung genannten Punkten. Resolutionen die die Verfassung ändern oder erweitern, dürfen ausschliesslich vom Vorsitzenden freigegeben werden. Auch die Ausrufung oder das Beenden vom Sonderstatus ist ausschliesslich ihm vorbehalten. Wann Resolutionen zur Abstimmung freigegeben werden entscheidet allein er. Wenn der Vorsitzende wechselt sind alle noch ausstehenden Anfragen an den neuen Amtsträger weiterzuleiten.
1.5.2: Der Vize: Er stellt in erster Linie die Vertretung für den Vorsitzenden dar. Dafür erhält er weitgehend dieselben Berechtigungen, ist aber auf ständige Rückfrage angewiesen. Er ist nicht berechtigt eigenmächtig Entscheidungen zu treffen. Desweiteren dient er als Kontrollinstanz und überprüft die Vorgehensweiße des Vorsitzenden sowie die Korrektheit von Wahlergebnissen.
1.5.3: Der Protokollant: Er übernimmt die Aufgabe des Schriftführers. In dieser Funktion speichert er Resolutionen und Wahlankündigungen sowie die jeweiligen Abstimmungsergebnisse - die er selbst auf Richtigkeit überprüfen muss - extern.

Seidenz

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