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Verfassung Völkerunion

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Beitrag  Seidenz Di Sep 20, 2011 1:38 am

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Zuletzt von Seidenz am Mo Sep 26, 2011 10:01 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet

Seidenz

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Verfassung Völkerunion Empty Kurzfassung

Beitrag  Seidenz Di Sep 20, 2011 5:55 pm

Verfassung der Völkerunion

Diese Kurzfassung der Verfassung der Völkerunion ermöglicht den Überblick über die Funtionsweiße jener und ist ausreichend um daran teilzunehmen. Um einen detaillierten Einblick in alle Facetten der VU zu erhalten, wurde eine ausführliche Beschreibung verfasst. Diese findet sich >hier<
Dieses externe Forum wird ausschliesslich zur Archivierung verwendet, ist in seiner Funktion also eine "Bibliothek", die ohne Anmeldung verwendet werden kann.


1. Jeder Spielergeführte Staat kann der Völkerunion angehören. Eine Liste der Mitgliedsstaaten wird in der "Bibliothek" geführt.
2. Alle zwei Wochen (Sonntags) wird ein Aufsichtsrat gewählt, der aus 3 Vertretern aus unterschiedlichen Ländern besteht. Dieser Rat überprüft die Sinnhaftigkeit von eingereichten Resolutionen, stellt sie zur Wahl (24 Std), wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht diese. Außerdem überprüft er Resolution regelmäßig auf Gültigkeit.
3. Alle Mitglieder dürfen an den Neuwahlen, als auch an allen Resolutionen teilnehmen. Dabei besitzt jeder Staat eine (1) Stimme, sowie einen nicht näher benannten Vertreter, der gewählt werden kann.
4. Resolutionen unterscheiden sich in das Kriegs- und Zivilrecht. Unter das Kriegsrecht fallen zB Annektierungen, Überschreibungen, Armeeangriffe, sämtliche Kriegshandlungen oder Dinge die den Einsatz eines Militärs beinhalten. Solche Kriegsresolutionen laufen automatisch nach zwei (2) Wochen ab. Unter das Zivilrecht fallen folglich sämtliche zivilen Angelegenheiten. Zivile Resolutionen werden alle zwei (2) Wochen auf Gültigkeit überprüft und ggf als inaktiv vermerkt. Die Einschätzung einer Resolution unterliegt gänzlich dem Aufsichtsrat. Desweiteren sind Resolutionen nicht verbindlich, dienen also nur der Meinungserhebung.
5. Es gibt mehrere Nebenorgane der Völkerunion, welche aber nicht weiter aktiv sind. Es handelt sich dabei zB um den "Welthungerrat". Für solche Nebenorgane kann jeder Artikel schreiben und veröffentlichen. Es kann neben diesem RP auch "aktive" Maßnahmen geben, zB eine Welthungerkonferenz, auf der Maßnahmen zur Senkung des Getreidepreises besprochen werden. Es ist wichtig, das der Inhalt eines Artikels das Thema des jeweiligen Nebenorganes behandelt. Eine Übersicht über die bisherigen Nebenorgane findet sich in der Bibliothek.


Zuletzt von Seidenz am Mo Sep 26, 2011 10:11 pm bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet

Seidenz

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Verfassung Völkerunion Empty Langfassung

Beitrag  Seidenz Di Sep 20, 2011 5:56 pm

Langfassung der Funktionsweiße des Völkerbundes. Nicht notwendig um am grundsätzlichen Geschehen teilzunehmen, jedoch hilfreich bei möglichen Fragen nach der richtigen bzw angedachten Vorgehensweiße.


1. Mitglieder
Absolut jeder Spielergeführte Staat kann dem Völkerbund nach belieben beitreten, oder diesen auch wieder verlassen. Um eine stets aktuelle Liste der Mitglider zu erhalten, sollte jedoch immer eine Depesche an die SUSA geschickt werden.

2. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Vertretern, die aus unterschiedlichen Mitgliedsländern kommen müssen. Es ist dabei unerheblich, ob dafür der Staatsführer oder ein sonstiger Angehöriger der jeweiligen Regierung fungiert. Diese Vertreter bleiben für insgesamt zwei Wochen im Amt, ehe Neuwahlen stattfinden.
2.1: Der Aufsichtsrat hat einige Pflichten zu erfüllen.
2.1.1: Nach der Wahl einigt man sich zunächst auf einen "Vorsitzenden" (vorzüglich denjenigen, der mehr Zeit aufwenden kann), der Resolutionen per Depesche annimmt und an seine Amtskollegen weiterleitet (ebenso Stimmabgaben, diese müssen aber nicht weitergeleitet werden). Demokratisch wird dann darüber befunden, ob diese Resolution ins Kriegsrecht oder Zivilrecht einzuordnen ist, oder überhaupt zur Wahl gestellt wird. Ist dies erledigt, stellt der Vorsitzende die Resolution öffentlich zur Wahl und nimmt per Depesche die Stimmen entgegen. Ist die Wahl beendet, veröffentlicht er das Ergebnis. Auch die Neuwahlen werden vom Vorsitzenden des Rates eingeleitet, das Ergebnis von ihm ausgezählt und wiederum samt den Siegern bekanntgegeben. Die anderen beiden Ratsmitglieder dienen somit öffentlich nur auf Anfrage als Ersatzmänner.
2.1.2: Gültigkeitsüberprüfung: Diese wird alle zwei Wochen durchgeführt, optimalerweiße direkt nach der Neuwahl. Hierfür werden alle Resolutionen die als "Zivilrecht" eingestuft wurden, auf Aktuallität und Nutzen überprüft. Jedes Ratsmitglied fertigt dafür eine Liste an, in der die Resolutionen nummeriert aufgelistet sind und mit "Ja" für (immernoch) gültig und mit "Nein" für nicht (mehr) gültig versehen werden. Anschliessend wird die Liste an den Hauptsitz der VU versendet, sprich SUSA. Je Mehrheit werden Resolutionen dann als inaktiv vermerkt oder bleiben aktiv. Dies wird ebenso durch die SUSA verkündet.

3. Mitglieder und deren Rechte
Mitgliedsländer stellen grundsätzlich einen beliebigen Vertreter. Dieser Vertreter stimmt Sinnbildlich bei Neuwahlen und Resolutionen für seinen Staat ab. Jedes "Land" besitzt bei jeder Wahl exakt eine (1) Stimme. Die Vertreter können desweiteren in den Aufsichtsrat gewählt werden, dabei darf für alle möglichen Mitgliedsländer gestimmt werden, auch für sich selbst.

4. Resolutionen und Neuwahlen
4.1 Resolutionen: Diese dienen zur Meinungserhebung in einer bestimmten Sache. Sie laufen exakt 24 Stunden, ehe eine Stimmabgabe ungültig wird. Die Antwortmöglichkeiten können dabei flexibel von "Ja/Nein" bishin zu mehreren Auswahlbaren Antworten reichen. Resolutionen kann jedes Mitglied an den Vorsitzenden der VU schicken, welcher kurz nach der Wahl feststehen sollte. Der Rat wird über die Notwendigkeit und über das "Recht" entscheiden, ehe sie zur Wahl gestellt oder abgelehnt wird. Die Stimmabgabe erfolgt ebenfalls beim Vorsitzenden, welcher das Ergebnis mit Nennung der abstimmenden Länder veröffentlicht.
4.1.1: Kriegsrecht: "Kriegsresolutionen" haben gegenüber Zivilen Resolutionen eine Besonderheit: Sie laufen automatisch nach zwei Wochen aus, womit das gegebene "Recht" verfällt. Dieses ist ebenso nicht verlängerbar. Als Kriegsresolutionen sind jene anzusehen, die Annektierungen, Überschreibungen, Armeeangriffe, sämtliche Kriegshandlungen oder Dinge die den Einsatz eines Militärs beinhalten. Die Bewertung erfolgt durch den Aufsichtsrat vor Veröffentlichung und kann nicht mehr geändert werden.
4.1.2: Zivilrecht: "Zivile Resolutionen" befassen sich allgemein mit allem, das nichts mit Kriegshandlungen oder Dingen zutun hat, aus denen solche entstehen würden. Ebenfalls laufen diese nicht einfach ab, sondern bleiben gültig bis der Aufsichtsrat sie mehrheitlich als inaktiv ansieht. Solche Resolutionen können jedoch jederzeit wieder bei der nächsten Überprüfung aktiviert werden. Wird eine Zivile Resolution dreimal in Folge als "inaktiv" vermerkt, wird sie entfernt und ins Archiv verschoben.
4.2: Neuwahlen: Diese finden alle zwei Wochen, zu jedem 2ten Sonntag, statt. Es bedarf dabei keiner besonderen Ankündigung, die Stimmen werden auch hier wie üblich an den Vorsitzenden geschickt, der diese auswertet und das Ergebnis samt der Stimmen der Mitglieder veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt endet die Amtszeit des einen Rates und der neugewählte Rat befindet sich offiziell im Amt. Für weitere Tätigkeiten ist die Verkündung des neuen Vorsitzenden (als Ansprechpartner) abzuwarten.
4.2.1: Misstrauensvotum: Es ist möglich, öffentlich ein Misstrauensvotum gegen den Rat zu stellen, zB aufgrund oberflächlicher Amtsausführung, Wahlmanipulation oder Betrug, Verstoss gegen die Richtlinien (diese hier!), oder ähnlichem. Hiervon sollte man nur gebrauch machen, wenn es tatsächlich notwendig ist, nicht aufgrund von persönlicher Abneigung zwischen Spielern oder Staaten.
Das Misstrauensvotum kann von jedem Mitglied gestartet werden, hierzu wird es öffentlich angekündigt. Die Stimmabgabe erfolgt diesmal öffentlich im DE. Damit es erfolgreich ist, muss eine einfache Mehrheit aller möglichen Stimmen erreicht werden (sprich: mehr als 50% der Mitglieder müssen dafür stimmen)

5. Nebenorgane
Nebenorgane spielen keine größere Rolle, sondern dienen ausschliesslich als RP Element. So kann jeder Spieler Artikel für den (zB) Welthungerrat veröffentlichen, zB einen Bericht über die Nahrungsversorgung in seinem Land, oder über gestiegene Preise im handel und an der Börse mit entsprechenden Folgen, usw. Dies jeweils Themenspezifisch, je nachdem mit was sich das "Nebenorgan" beschäftigt.
Selbstverständlich können hier weitere "Nebenorgane" erdacht werden, oder alte Zusammengelegt werden. Darüber wird dann jeweils per Resolution entschieden.
Insgesamt eine reine Möglichkeit etwas fürs RP zutun, wobei diese immer wieder in die Haupttätigkeiten der VU einbezogen werden können. Kreativ sein!

Sollte es Fragen zu dem hier geschilderten geben, so kann man sich an die SUSA (Seidenz) wenden.

Seidenz

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